Die Formen philanthropischen Engagements
Bei der Suche nach der richtigen Form für ihr Engagement werden Philanthropen mit einer breiten Palette an Möglichkeiten und Ansätzen konfrontiert. Doch was eignet sich für die unterschiedlichen Bedürfnisse?
Stiftung
Eine beliebte Form für philanthropisches Engagement ist die Errichtung einer eigenen Stiftung. Einigen Philanthropen ist es ein grosses Bedürfnis, etwas zu erschaffen, mit dem auf lange Zeit ein gesellschaftliches, karitatives oder mäzenatisches Anliegen verfolgt werden kann.
In den letzten Jahren hat die Anzahl gemeinnütziger Stiftungen in vielen Ländern – etwa in Liechtenstein, Deutschland und der Schweiz – stark zugenommen. Erst in letzter Zeit hat sich das Wachstum etwas abgeschwächt. Wie viele Stiftungen neu errichtet werden, hängt jeweils auch von den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Lage ab. In Liechtenstein gab es 2022 1’375 gemeinnützige Stiftungen, in Deutschland rund 30’000, in Österreich 769 und in der Schweiz 13’790.
Die Merkmale einer Stiftung
Eine Stiftung stellt ein verselbständigtes Vermögen dar, das von einer natürlichen oder juristischen Person dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Mit der Errichtung entsteht eine eigene Rechtspersönlichkeit, an die die Verfügungsgewalt über das gestiftete Vermögen abgetreten wird. Die Stifterin oder der Stifter hat keinen Zugriff mehr auf die Vermögenswerte.
Das Stiftungsvermögen und allenfalls erwirtschaftete Überschüsse sind ausschliesslich für den festgelegten Stiftungszweck vorgesehen. Der gemeinnützige Stiftungszweck kann bei der Gründung in den Grenzen des jeweils geltenden Steuerrechts frei gewählt werden.
Alternative Formen zur rechtsfähigen Stiftung sind zum Beispiel die unselbstständige Stiftung oder der vor allem aus dem angelsächsischen Rechtskreis bekannte, aber auch in Liechtenstein mögliche Trust.
In einigen Ländern können Stiftungen auch in Form gemeinnütziger Gesellschaften oder Vereine errichtet werden. Ob hier das Vermögen dauerhaft gebunden ist, richtet sich dann nach den jeweiligen konkreten Satzungsregelungen.
Stiftungsgründung
Zur Gründung einer Stiftung stellen die verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Anforderungen an das erforderliche Stiftungsvermögen. In Liechtenstein muss es mindestens 30’000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar betragen. Soll die Stiftung allein mit den Erträgen ihres Vermögens ihre Zwecke verfolgen, ist in der Regel die Errichtung erst mit einem wesentlich höheren Stiftungsvermögen sinnvoll, da ja auch noch notwendige Verwaltungsausgaben gedeckt werden müssen.
Die Dachstiftung oder Zustiftung als Alternative zur eigenen Stiftung
Für Stifter, die Verwaltungsaufwand vermeiden oder nur ein vergleichsweise kleines Vermögen einbringen möchten, gibt es attraktive Alternativen zur Gründung einer eigenen Stiftung: Zum einen können sie mit einer Zustiftung das Vermögen einer bestehenden Stiftung stärken, die bereits in ihrem Sinne handelt. Allerdings sind die Mitgestaltungsmöglichkeiten in diesem Fall gering.
Zum anderen können unter dem Dach bestehender Stiftungen Stiftungsfonds oder unselbstständige Stiftungen errichtet werden. Dabei wird das neu eingebrachte Vermögen vom bestehenden Stiftungsvermögen getrennt verwaltet und kann in gewissen Grenzen mit einer eigenen Zweckbestimmung versehen werden. Die Verwaltung erfolgt durch die Dachstiftung. Das Mass der Einflussnahme der neuen Stifterin oder des neuen Stifters kann mit der Dachstiftung individuell ausgehandelt werden.
Für jedes Anliegen gibt es passende Organisationen
Dach- und andere Gemeinschaftsstiftungen gibt es für Themen (zum Beispiel die Deutsche Stiftung Denkmalschutz), für Anliegen (zum Beispiel für den Tierschutz) oder mit regionalem Bezug (zum Beispiel Bürgerstiftungen). Ausserdem bieten Banken und andere Verwalter an, unter dem Dach einer von ihnen verwalteten Struktur mit wenig Aufwand eine unselbstständige Stiftung oder einen Stiftungsfonds zu errichten.
Besonderheiten des liechtensteinischen Rechts
Das liechtensteinische Recht bietet mit der Segmentierten Verbandsperson (Protected Cell Company, PCC) darüber hinaus eine besondere rechtliche Konstruktion, die auch von Stiftungen genutzt werden kann. Bei einer PCC-Stiftung besteht im Gegensatz zu den in der Schweiz und in Deutschland bekannten Dachstiftungen, welche ebenfalls die Vermögen mehrerer Stifter zusammenfassen, eine gesetzlich geregelte Haftungstrennung. Die Trennung besteht sowohl zwischen dem Kern und den Segmenten als auch zwischen den einzelnen Segmenten der Stiftung.
Spendenmöglichkeiten und ihre Wirkung
Anders als zum Beispiel Zustiftungen sind Spenden für den zeitnahen Verbrauch gedacht. Sie erfolgen meist an operativ tätige Nonprofit-Organisationen. Aber auch viele Stiftungen nehmen Spenden an und vergrössern damit ihr laufendes Budget für die Zweckerfüllung. Ein Vorteil von Spenden besteht darin, dass Philanthropen mit ihnen bereits vorhandene professionelle Strukturen nutzen und stärken können.
Häufig sollen mit Spenden nur bestimmte Zwecke oder Projekte unterstützt werden. In letzter Zeit mehren sich die Stimmen, die dafür werben, Nonprofit-Organisationen einen grösseren Teil der Spenden zur Verwendung nach eigenem Ermessen zur Verfügung zu stellen.
Zum einen erlaubt dies den Organisationen, flexibel und sachgerecht auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Zum anderen fällt es vielen Organisationen ausserordentlich schwer, eine angemessene Infrastruktur zu finanzieren – von der IT-Ausstattung bis zu qualifiziertem Verwaltungspersonal. Dieser Teil der laufenden Kosten ist aber für eine wirksame, zielgerichtete Arbeit unerlässlich, und es gibt immer noch zu wenig Förderer, die dies anerkennen und würdigen. Ein prominentes Beispiel für den Fokus auf freie Spenden, und dies in großem Stil, ist die amerikanische Philanthropin MacKenzie Scott (mehr dazu im Insight «Der Case McKenzie Scott»).
Kapital- vs. Verbrauchsstiftung
Stiftungen sind üblicherweise auf Dauer angelegt. Dabei wird das Stiftungsvermögen erhalten, nur die Erträge des Vermögens werden für die Förderung oder die eigene Umsetzung von gemeinnützigen Projekten verwendet.
Stifter können aber festlegen, dass auch das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise für die Zweckverfolgung verwendet werden darf oder muss. Eine besondere Form ist die Verbrauchsstiftung, bei der schon bei Gründung explizit festgelegt wird, für welchen Zweck das gesamte Stiftungsvermögen verausgabt werden soll.
Die Stiftung wird bei dieser Form wieder aufgelöst, sobald das Stiftungsvermögen entsprechend aufgebraucht ist. In welchem Zeitraum das stattfindet, kann ebenfalls schon bei der Stiftungsgründung festgelegt werden.
Ein Stifterdarlehen als weitere Form einer gemeinnützigen Unterstützung
Mit der Einbringung des Stiftungsvermögens in eine Stiftung verlieren die Stifter endgültig ihr Verfügungsrecht darüber. Eine Alternative dazu ist ein Stifterdarlehen: Eine Stifterin oder ein Stifter leiht einer Stiftung – oder einer anderen Organisation – einen Teil des eigenen Vermögens und überlässt ihr die Erträge. Die Stiftung kann die Erträge so wie eigene Vermögenserträge verwenden. Das Darlehen wird in der Regel zinslos und ohne Sicherheiten gewährt.
Für den Fall, dass ein Stifter das überlassene Vermögen doch noch selbst benötigen sollte, sieht die Darlehensvereinbarung eine Kündigungsmöglichkeit vor. Sobald sich der Stifter sicher ist, auf das Vermögen nicht mehr angewiesen zu sein, kann er auf die Rückzahlung des Darlehens endgültig verzichten. Ebenso kann er der Stiftung den Rückzahlungsanspruch vererben oder testamentarisch auf die Rückzahlung verzichten.
Gemeinnütziges Engagement in Form von Freiwilligenarbeit
Philanthropisches Engagement heisst nicht immer – oder nicht nur –, Geld für Nonprofit-Organisationen zur Verfügung zu stellen. Eine ganz ursprüngliche Form gemeinnützigen Engagements ist die Zeitspende, zum Beispiel die freiwillige Mitarbeit oder die Übernahme eines Ehrenamts.
Das freiwillige Engagement ist ein wesentlicher Pfeiler der Zivilgesellschaft. Neben dem informellen Engagement – etwa im Bereich der Nachbarschaftshilfe – spielt das Engagement in formellen Settings eine besonders wichtige Rolle. Die am weitesten verbreitetste Form der formalisierten Freiwilligenarbeit ist die Mitwirkung in einem Verein.
Fazit
In welcher Form sich Philanthropen am besten engagieren können, um ihre jeweiligen gemeinnützigen Ziele zu verfolgen, hängt von objektiven Faktoren ebenso ab wie von persönlichen Präferenzen. Im Inspiration «Die richtige Form finden» wird anhand von Beispielen gezeigt, welche Gesichtspunkte bei der Entscheidung relevant sein können.